Übersetzungen

Für Ihre Dokumente offerieren unsere Mitarbeiterinnen einen qualifizierten Übersetzungsdienst. Sie können uns die Dokumente unter Angabe Ihrer vollständigen Adresse und Telefonnummer per Post zustellen oder nach vorgängiger Terminvereinbarung online im Konsulat abgeben.

Amtliche Dokumente aus Thailand können nur übersetzt werden, wenn sie zuvor entweder durch das Thailändische Aussenministerium (Department of Consular Affairs) oder die Thailändische Botschaft in Bern beglaubigt worden sind.

Amtliche Dokumente aus der Schweiz müssen zuvor durch den Beglaubigungsdienst des zuständigen Kantons bzw. die Bundeskanzlei beglaubigt werden.